Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sonnenkraftspeicher GmbH (kurz: SKS GmbH) (Stand: 01.01.2023)
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen der SKS GmbH und dem Kun-den geschlossenen Vertrag über die Lieferung und Montage von
Solarstromspeicher/Photovoltaikanlage mit Komponenten.
II. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der SKS GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Maßangaben und Gewichte sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der
SKS GmbH gehören, bleiben im Eigentum der SKS GmbH und haben rein informativen Charakter. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der von SKS GmbH zu liefernden Waren oder zu
erbringenden Leistungen dar. Sie dürfen nur mit Zustimmung der SKS GmbH an Dritte weitergegeben werden.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Die genannten Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollten sich Material- und/oder Installa-tionskosten bis zum Liefertermin durch lieferantenbedingte Preiserhöhungen um mehr als 5 % im Vergleich zum Bestellzeitpunkt erhöhen, ist SKS GmbH berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen. SKS GmbH hat den Kunden vor Lieferung über die Preiserhöhung zu informieren. Der Kunde hat das Recht binnen 7 Tagen ab Mitteilung die Preiserhöhung abzulehnen und damit vom Vertrag zurückzutreten. SKS GmbH ist bei Preiserhöhungen von über 5 % ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden aus der Vertragskündigung durch SKS GmbH sind ausgeschlossen.
Sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, sind die Montageleistungen der SKS GmbH auf Stundenlohnbasis (65,00 €/Std.) abzurechnen.
Bei Materiallieferung sowie Leistungserbringung sind Abschlagzahlungen sofort fällig. Die Schlusszahlung ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die SKS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der SKS GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind.
IV. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermin oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich un-verbindliche Angaben.
Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Seuchen, Pandemien u.a.), auch bei unseren Lieferanten, hat SKS GmbH nicht zu vertreten. Lieferung oder Leistung sind entsprechend zzgl. einer Anlaufzeit hinauszuschieben.
V. Gefahrübergang/Versand/Verpackung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen von der SKS GmbH gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
Die Wahl des Versandweges erfolgt durch die SKS GmbH.
VI. Gewährleistung/Haftung/Garantien
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Soweit ein Mangel vorliegt, ist SKS GmbH nach Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Lieferung
einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelnde
Bauarbeiten, Überspannung, Blitzschlag u. ä. äußere Einflüsse, sowie durch unsachgemäß vorgenommene Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten und nicht ordnungsgemäß vorgenommene Wartung gem. der Betriebsanleitung
entstanden sind. Am Tage der Inbetriebnahme der PV-Anlage mit dem Energieversorger gelten die Photovoltaikanlage
sowie der Batteriespeicher als baulich abgenommen, eine gesonderte Abnahme ist daher nicht mehr notwendig.
Einige Hersteller geben eigene Garantien. Diese macht sich SKS GmbH nicht zu eigen. Herstellergarantien kann der
Kunde ausschließlich beim Hersteller geltend machen. Die Garantiefallmeldung an den Hersteller kann über SKS
GmbH erfolgen.
VII. Sonstige Schadensersatzansprüche
Eine Haftung der SKS GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden durch oder im Zusammenhang
mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt
nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung wesentlicher vertraglicher
Rechte (Kardinalpflichten) – begrenzt jedoch auf typische und vorhersehbare Schäden-, für Schäden auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die SKS GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor, bis sämtliche Ansprüche aus der
Geschäftsbeziehung erfüllt sind. Der Kunde hat die SKS GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu
unterrichten.
Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
kann diese nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe
der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom
Vertrag vor. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Die SKS GmbH ist nach Rücktritt zur Verwertung
der Ware befugt. Der Verwendungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzgl. angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.
IX. Sonstige Bedingungen
Für die Rechtsbeziehungen zwischen SKS GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Zahlungsort aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz von SKS GmbH.
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
die Wirksamkeit der Allgemeinen Bedingungen im Übrigen nicht. Es gilt als vereinbart, dass die Bilder von den
Objekten als Referenzen verwendet werden und auf der Homepage www.sonnenkraftspeicher.de / Facebook/Instagram
veröffentlicht werden.